Ihre Spende - Sie können sich sicher sein - Ihre Spende kommt den Kindern zugute!

Klassisch per Überweisung  anlässlich eines Geburtstages oder Firmenjubiläums, eines Trauerfalles oder zu Weihnachten oder in Form Ihres Mitgliedsbeitrages - über Ihre Spenden freuen wir uns das ganze Jahr, mit oder ohne Anlass, klein oder groß.

Sie möchten den Kinderschutzbund mit einem Spendenlauf, Flohmarkt-Stand oder Kuchenbasar unterstützen? Es gibt unzählige schöne Anlässe, Spenden für Kinder zu sammeln. Mitmachen ist ganz einfach! Gerne stellen wir Ihnen eine Spendendose für ihre Aktion zur Verfügung.

Für die Umsetzung der Projekte sind Ihre Spenden nicht nur essentiell, vielmehr zeigen sie uns auch, dass für Sie der Kinderschutzbund vor Ort ebenso wichtig ist wie für uns. 

 

Wir sind als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht Siegburg eingetragen und seitens des Finanzamtes berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Ihrem Steuerberater sowie dem Finanzamt reicht bei einer Höhe bis zu 300 Euro ein Spendennachweis in Form eines Kontoauszuges. Gerne schicken wir Ihnen auf Wunsch aber postalisch auch einen entsprechenden Zuwendungsbescheid zu. Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen und Adresse an. 

 

Wenn Sie möchten, können Sie mit Ihrer Spende ihr ausgewähltes Projekt unterstützen. Dazu geben Sie bitte im Verwendungszweck auch den Projektnamen an.

 

Bankverbindung:

VR Bank Rhein-Sieg, IBAN: DE  24 3706 9520 3101 9310 12

Sparkasse Siegburg,   IBAN: DE  31 3705 0299 0005 0051 52

 

Sie möchten als Sponsor für ein Projekt fungieren und/oder möchten ein persönliches Gespräch mit uns führen,  setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Sie erreichen uns per E-Mail unter:  oder telefonisch unter 02247 300601

(montags 9-12 Uhr, außerhalb dieser Zeiten wird der Anrufbeantworter regelmäßig abgehört).

 

Info zu Spenderlisten und die Herausgabe der Spendernamen an die Hinterbliebenen:

 

Die strenge Anwendung der Datenschutzgrundverordnung untersagt es dem Kinderschutzbund, dass die Spenderdaten nicht an die Angehörigen weitergegeben werden dürfen. Unproblematisch können wir nach einer gewissen Zeit die gespendete Gesamtsumme mitteilen, die sie als Hinterbliebene dann in einer allgemein formulierten Danksagung einfügen könnten. Wir bedanken uns für ihr Verständnis.